Amtliche Meldung

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 2023

 

Nutzungsbedingungen für die Wasserentnahmestelle und Festlegung des Abgabepreises

 

Der Gemeinderat ist sich einig, dass aufgrund der stark zunehmenden Wasserentnahme durch verschiedenste Nutzer und die dadurch zusätzlich entstehenden Verkehrs- und Lärmbelästigungen für die Anwohner, eine Maßnahme nötig ist.

Nach ausführlicher Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat legt einen Wasserentnahmepreis an der Wasserentnahmestelle Weth in Höhe von 1,00pro Kubikmeter und einen Mindestrechnungsbetrag in Höhe von 25 €/jährlich für alle Nutzer ab dem 01.07.2023 fest.

Die Rechnungslegung an die Nutzer erfolgt jährlich durch die Gemeindeverwaltung.

Alle Nutzer müssen ab 01.07.2023 eine Eintragung der Namens- und Adressdaten, sowie der tatsächlich entnommenen Wassermenge auf einem Einzelblatt (im angebrachten Leitzordner an der Entnahmestelle) bei der Wasserentnahme vornehmen. Den Nutzungsbedingungen muss mit Unterschrift auf dem Einzelblatt bei Wasserentnahme zugestimmt werden.

Bei den bestehenden Richtlinien werden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:  b) Übrige wird in Kleingärtner geändert.

Ergebnis:  8 zu 2

Somit gibt es ab dem 01.07.2023 kein kostenloses Wasser mehr an der gemeindlichen Entnahmestelle in der Wethstraße!

 

Weitere Punkte:

Die Richtlinien für die Nutzung des Bürgerbusses wurden beschlossen, die Datei ist angehängt,Richtlinien für die Benutzung des Bürgerbusses(1)

Der Auftrag für die LED-Umstellung der Grundschule wird an die Firma Krautmann Elektrotechnik aus Retzstadt, zum Angebotspreis in Höhe von 27.877,90 € vergeben. 

Die Umstellung beim Gebäude des Kindergartens wird verschoben, da hier die Dringlichkeit nicht im gleichen Maße gegeben ist.

Viele Grüße aus dem Rathaus

Karl Gerhard, Erster Bürgermeister

 

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